Warum ist eine Staatliche Prüfung von Online-Ausbildungen zum Fitnesstrainer so wichtig?

Mittlerweile gibt es einige Ausbildungen zum Fitnesstrainer, die du zum Großteil oder sogar ganz online abschließen kannst. Bevor du dich aber für einen konkreten Fernlehrgang entscheidest, rate ich dir, Anbieter und Ausbildung nochmal genauer unter die Lupe nehmen. Ein Kriterium, auf das du dabei achten solltest, ist das ZFU-Siegel, denn es hat eine gewisse Aussagekraft über die Seriosität eines Fernlehrganges.

Daher wird ein vorhandenes ZFU-Siegel auch gerne und mit Stolz von den Instituten präsentiert. Andere Anbieter verzichten bewusst auf das Qualitätssiegel.


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ZFU – Was ist das?

Die ZFU ist die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht. Ihre vom Staat übertragene Aufgabe ist es, dich vor unseriösen Fernunterrichtsangeboten zu schützen.

Deshalb prüft sie alle zulassungspflichtigen Fernlehrgänge auf Herz und Nieren und entscheidet dann, ob sie staatlich zugelassen und damit angeboten werden dürfen. Das ZFU-Siegel bescheinigt die erfolgte staatliche Zulassung durch die ZFU. Nicht zulassungspflichtige Fernlehrgänge müssen der ZFU angezeigt werden. Diese listet sie dann ohne inhaltliche Überprüfung.

Welche Fernlehrgänge sind zulassungspflichtig?

Alle Fernlehrgänge sind per Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) zulassungspflichtig. Doch Achtung: Nicht alle Lehrgänge, die wir auf den ersten Blick als Fernlehrgang einstufen würden, sind Fernlehrgänge im Sinne des Gesetzes!

Welche Fernlehrgänge denn tatsächlich Fernlehrgänge im Sinne des Gesetzes und damit zulassungspflichtig sind, wird in §1 des FernUSG wie folgt beschrieben:

“(1) Fernunterricht im Sinne dieses Gesetzes ist die auf vertraglicher Grundlage erfolgende, entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der

  1. der Lehrende und der Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind und
  2. der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen.

(2) Dieses Gesetz findet auch auf unentgeltlichen Fernunterricht Anwendung, soweit dies ausdrücklich vorgesehen ist.”

Es handelt sich also um Fernunterricht im Sinne des Gesetzes, wenn folgende Merkmale zutreffen:

  1. Du schließt mit dem Anbieter einen privatrechtlichen Vertrag ab, für den du ein Entgelt bezahlen musst.
  2. Dir werden Kenntnisse und Fähigkeiten hauptsächlich (> 50%) mit Hilfe von Lehrskripten oder anderen Medien vermittelt.
    und
    Der Informationsaustausch findet asynchron, also zeitversetzt, statt. Wirst du beispielsweise in einem “virtuellen Klassenzimmer” unterrichtet kann jederzeit eine synchrone Kommunikation stattfinden, weil du dich simultan im gleichen virtuellen Raum aufhältst wie der Dozent. Ähnliches gilt z.B. für Live-Chats. Im Sinne des Gesetzes wäre bei diesen Beispielen daher keine „räumliche Trennung“ gegeben, obwohl du und der Dozent an verschiedenen Orten seid.
  3. Dein Lernerfolg wird zumindest 1x individuell kontrolliert. Das kann, muss aber nicht unbedingt eine Abschlussprüfung sein. Auch wenn du individuell in fachlicher (nicht nur organisatorischer!) Hinsicht von einer echten Person betreut wirst, kann diese Person eine individuelle Bewertung über deinen Lernerfolg abgeben. Eine elektronisch automatisierte Prüfung (z. B. Multiple-Choice ) gilt hingegen nicht als individuelle Lernerfolgskontrolle.

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Fernlehrgänge, die ausschließlich der Freizeitgestaltung oder Unterhaltung dienen (“Hobby-Lehrgänge”) unterliegen nicht der Zulassungspflicht. Ob ein Lehrgang als “Hobby-Lehrgang” durchgeht, entscheidet die ZFU.

Will ein Anbieter also eine Ausbildung anbieten, die unter die gesetzlich festgelegte Definition für Fernunterricht fällt, muss er deren Qualität vor der Veröffentlichung durch die ZFU prüfen lassen.

Wie überprüft die ZFU die Qualität zulassungspflichtiger Fernlehrgänge?

Nochmal zur Erinnerung: Die Zulassung dient dem Verbraucherschutz. Daher ist es der Auftrag der ZFU zu prüfen, ob das vom Anbieter angegebene Lehrgangsziel mit seinen Lernmaterialien grundsätzlich erreicht werden kann.

Dazu werden sowohl die fachliche Seite als auch die methodisch-didaktische genau betrachtet. Das macht die ZFU nicht alleine, sondern holt sich die entsprechende Fachexpertise durch einen externen Fachgutachter mit ins Boot. Denn immerhin prüft die ZFU alle Fernlehrgänge auf dem deutschen Markt, nicht nur die im Fitnessbereich.

Wie läuft die Zulassung ab?

Ist ein bestimmter Fernlehrgang nun zulassungspflichtig, muss der Anbieter an die ZFU herantreten und um Prüfung bitten. Ohne ZFU-Zulassung ist es ihm untersagt, den Fernlehrgang in Deutschland anzubieten.

Im Zuge der Antragstellung muss das Fernlehrinstitut zunächst ein ausführliches Sammelsurium an Formularen ausfüllen. Auf diese Weise kann sich die ZFU in standardisierter Weise einen Eindruck über Inhalt sowie didaktische Ansätze und Methodik der Ausbildung verschaffen. Abgeklopft werden zum Beispiel auch die Betreuung, Unterstützungsmaßnahmen sowie Evaluationskonzepte, die die Meinung der Lernenden und Lehrenden abfragen um wenn nötig Korrekturen am Lehrgangsverlauf vornehmen zu können.

Sobald der fertige Antrag eingegangen ist, hat die ZFU drei Monate Zeit mit Hilfe des externen – und gegenüber dem Fernlehrinstitut anonym gehaltenen – Gutachters ein Urteil zu fällen.

Dabei gibt es drei mögliche Ausgänge:

  1. Die ZFU hält den Fernlehrgang für vollkommen ungeeignet und lehnt den Antrag auf Zulassung ab.
  2. Die ZFU hält den Fernlehrgang im Großen und Ganzen für geeignet, hat aber konkrete Mängel festgestellt, die behoben werden müssen. Nach Behebung aller Mängel darf das Fernlehrinstitut den Fernlehrgang verkaufen.
  3. Die ZFU erteilt die staatliche Zulassung. Damit hat das Fernlehrinstitut die sofortige Freigabe, den Fernlehrgang auf den Markt zu bringen und das Siegel der ZFU zu nutzen.

Etwa alle drei Jahre findet gemäß §20 FernUSG eine Rezertifizierung statt, in der die ZFU prüft, ob die Zulassungsvoraussetzungen weiterhin bestehen. Zusätzlich müssen auch wesentliche Änderungen der ZFU angezeigt und von ihr gesondert zugelassen werden.

Für den Antragsteller, also das Fernlehrinstitut, ist jeder dieser Schritte gebührenpflichtig (Zulassung, Rezertifizierung, Zulassung von Änderungen).

Die ZFU-Prüfung kostet das Fernlehrinstitut also Geld, Aufwand und Zeit. Im Gegenzug bescheinigt die ZFU dem Anbieter mit ihrem Siegel, dass die Einhaltung qualitativer Standards überprüft wurde. Das ist ein nicht zu unterschätzender Vorteil von Fernlehrgängen im Sinne des Gesetzes gegenüber anderen Fernlehrgängen” und auch so machen Präsenzlehrgängen.


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Warum verzichten aber manche Anbieter auf das ZFU-Siegel?

Trotz, dass das Siegel also für die Qualität eines Fernlehrganges steht, gibt es Fernlehrgänge auf dem Markt, die kein ZFU-Siegel tragen. Wie das geht ist einfach erklärt: Sie gelten gemäß §1 FernUSG nicht als Fernlehrgang, weil sie den Anforderungen für einen Fernlehrgang im Sinne des Gesetzes nicht entsprechen.

Stößt du auf eine solche Ausbildung, dann ist sie so konzipiert, dass sie entweder nicht zu mehr als der Hälfte in räumlicher (und zeitlicher) Trennung stattfindet oder es keine individuelle Lernerfolgskontrolle gibt.

Das kann sich zufällig aus didaktisch-methodischen Gründen ergeben haben, kann aber vom Anbieter auch extra so geplant worden sein. Heißt: Manche Anbieter umgehen die ZFU-Prüfung bewusst, indem sie einen Aspekt auslassen, der eine Ausbildung zu einem Fernlehrgang im Sinne des Gesetzes macht. Beispielsweise könnte sie die einzige Prüfung als automatisch ausgewertete Multiple-Choice-Klausur konzipieren.

Du als Verbraucher solltest dir hier die Frage stellen, weshalb ein Anbieter denn auf das ZFU-Siegel verzichten möchte, wenn es ihm doch Qualität und Seriosität bescheinigen würde.

Das kann nur einen der Gründe haben: Er will Geld sparen. Er will schneller verkaufen – schließlich entgehen dem Anbieter Einnahmen durch die Dauer des Zulassungsprozesses plus allfälliger Nachbesserungszeit. Oder seine Ausbildung entspricht nicht den fachlichen Anforderungen.

Das spricht alles nicht für den Anbieter, heißt aber auch nicht zwingend, dass die Ausbildung schlecht ist!

Dennoch fehlt bei nicht geprüften Fernlehrgängen die externe, unabhängige Prüfung der Methodik, der Didaktik und der fachlichen Seite durch die ZFU. Dies ist ein Aspekt, den du nicht unterschätzen solltest, schließlich zwingt die ZFU den Anbieter bei Mängeln nochmal zur Überarbeitung.

Zusätzlich ist das Fernlehrinstitut quasi dazu gezwungen, seine Materialien gut strukturiert und methodisch-didaktisch sinnvoll aufzubereiten, will es die ZFU von einer Zulassung überzeugen. Auch das ist zu deinem Vorteil.

Nicht zuletzt sollte man sich die Frage stellen, für wie wichtig man die persönliche Betreuung sowie eine Präsenzphase für sich selbst einschätzt. Denn auch wenn echte Prüfer-Prüfling-Situationen unangenehm sein können, bieten sie – egal ob physisch oder virtuell – einen didaktischen Mehrwert für dich als Prüfling, den eine automatisierte Prüfung gar nicht bieten kann! Durch das Feedback des Prüfers bekommst du zusätzlich zu deinem Abschluss noch ganz persönliche Tipps mit auf den Weg. On Top kannst du dir nach einer praxisorientierten Prüfung wirklich sicher sein, dass du das Gelernte auch wirklich anwenden kannst.


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Fazit

Die ZFU ist also sowas wie die Verbraucherschutzzentrale für alle Fernlehrgänge auf dem deutschen Markt. Sie will dich als Verbraucher vor schlechten Fernlehrgängen schützen.

Wenn ein Fernlehrgang keine ZFU-Prüfung hat, heißt das nicht zwingend, dass die Ausbildung schlecht oder der Anbieter unseriös ist. Die Wahrscheinlichkeit ist nur deutlich höher, dass die Ausbildung gut ist, wenn sie das ZFU-Siegel trägt. Schließlich prüft die ZFU ausführlich, ob der Anbieter sein Versprechen dir, dem Verbraucher, gegenüber auch wirklich einhalten kann. In deinem Fall wäre das, ob ein Kurs sich überhaupt dazu eignet, dir die vom Institut angepriesenen Kenntnisse und Fähigkeiten eines Fitnesstrainers beizubringen.

In ihrem Ratgeber schreibt die ZFU selbst:

Bei einem zugelassenen Fernlehrgang können Sie davon ausgehen,

  • dass mit dem Lehrgang das angestrebte Lehrgangsziel erreicht werden kann,
    […]
  • der Lehrgang zum Zeitpunkt der Zulassung dem Stand der Fachwissenschaft entspricht,
  • der Bezug zur Praxis beachtet worden ist,
  • der Lehrgang didaktisch aufbereitet wurde,
  • die pädagogische Betreuung/Lernkontrolle während der Teilnahme gesichert ist.”

Der Ratgeber steht auf dieser Seite zum Download bereit: https://www.zfu.de/index.html

Link zur Seite: https://www.zfu.de/files/Ratgeber/Ratgeber_Print.pdf


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